Albemarle Corporation - About Albemarle - Governance - Code of conduct - German edition
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ALBEMARLE CORPORATION VERHALTENSKODEX
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Februar 2004

I. EINFÜHRUNG

Die Albemarle Corporation und ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (zusammen „Unternehmen“) verpflichten sich selbst, die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter und andere, für das Unternehmen tätige Personen (zusammen „Mitarbeiter“), zu höchsten Standards in ihrem Rechts-, aufrichtigen und ethischen Verhalten. Im Einklang mit den Werten des Unternehmens ist die Einhaltung dieser Standards von größter Bedeutung. Das Verhalten einzelner Mitarbeiter und der Mitarbeiter in ihrer Gesamtheit beeinflusst den Ruf des Unternehmens in seinen unterschiedlichen Wirkungskreisen, das öffentliche Vertrauen in seine Integrität und seine direkten finanziellen Interessen. Alle genannten Aspekte sind von entscheidender Bedeutung für seinen weiteren Erfolg. Über die strikten rechtlichen Anforderungen hinaus wird von allen Mitarbeitern die Einhaltung hoher Standards in Geschäfts- und persönlicher Ethik bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für das Unternehmen erwartet. Es obliegt jedem Mitarbeiter persönlich, sich mit den auf ihre Pflichten und Zuständigkeiten anzuwendenden rechtlichen und Richtlinienstandards vertraut zu machen und sich entsprechend zu verhalten.

Aufgrund der jüngsten Änderungen der rechtlichen Anforderungen und der zunehmend komplexen ethischen Fragen, mit denen die Mitarbeiter konfrontiert werden, hat das Unternehmen seine aktuellen unternehmensweiten Compliance-Richtlinien durch Ausarbeitung dieses Verhaltenskodex (der „Kodex“) formalisiert. Im Kodex sind alle anwendbaren ethischen und rechtlichen Grundsätze aufgeführt, die die Mitarbeiter einhalten müssen. Der Kodex soll vorhandene Richtlinien ergänzen. Der Kodex und dazugehörige Richtlinien stehen auf der Intranet-Website Albemarle Today des Unternehmens zur Verfügung.

Zielgruppe

Der Kodex gilt für sämtliche Mitarbeiter. Sie müssen sich gründlich mit seinem Inhalt und den Unternehmensrichtlinien vertraut machen. Neuen Mitarbeitern werden beim Eintritt in das Unternehmen ein Exemplar des Kodex ausgehändigt, mit dem sie sich eingehend zu befassen haben.

Organisation und Umsetzung

Der Chief Executive Officer des Unternehmens ist für die unternehmensweite Compliance mit dem Kodex und den anzuwendenden Gesetzen zuständig. Der Corporate Compliance Officer berichtet an den Chief Executive Officer. Er ist für die Koordination der Arbeit aller in die Durchsetzung des Kodex und der dazugehörigen Richtlinien und Gesetze involvierten Personen verantwortlich. Der Corporate Compliance Officer ist der Chefsyndikus des Unternehmens.

Alle Mitarbeiter müssen den Kodex und die Unternehmensrichtlinien lesen und sich mit ihren Bestimmungen vertraut machen. Sofern nicht anderweitig durch das anzuwendende Recht untersagt müssen alle leitenden Angestellten und andere vom Corporate Compliance Officer zeitweilig bestimmten Mitarbeiter die Zertifizierung einmal jährlich unterzeichnen. Durch Unterzeichnung der Zertifizierung bestätigt jeder Mitarbeiter, dass er das Geschäft des Unternehmens im Einklang mit dem Kodex, den dazugehörigen Richtlinien und dem geltenden Recht geführt und ihm bekanntes Verhalten von Mitarbeitern, das gegen den Kodex, die dazugehörigen Richtlinien oder das geltende Recht verstößt, gemeldet hat.

Da sich alle Mitarbeiter ernsthaft dazu verpflichten müssen, den Kodex, die dazugehörigen Richtlinien und das geltende Recht einzuhalten, führt das Unternehmen regelmäßig Programme durch, in deren Rahmen die Mitarbeiter die Informationen erhalten, die sie zum Erledigen ihrer Pflichten und Einhalten der Vorgaben benötigen. Bei diesen Programmen kann es sich um weitere schriftliche Richtlinien, Informationsschriften und Memos oder bei Bedarf um Schulungsseminare in ausgewählten Bereichen handeln.

II. ANFORDERUNGEN DES KODEX

A. COMPLIANCE MIT GESETZEN, REGELN UND RECHTSVORSCHRIFTEN

Das Unternehmen ist auf dem lokalen und dem globalen Markt tätig. Das Unternehmen weiß, dass die Mitarbeiter unter Umständen in internationalen Märkten Gesetze und Handelsbräuche antreffen, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Die Einhaltung von Buchstaben und Geist des Gesetzes ist das Fundament, auf das die ethischen Standards des Unternehmens aufgebaut sind. Alle Mitarbeiter müssen die Gesetze, Regeln und Vorschriften der Gemeinden, Bundesstaaten und Länder einhalten und beachten, in denen das Unternehmen tätig ist. Die Aktivitäten des Unternehmens werden durch vielschichtige Gesetze geregelt, deren Auslegung den Mitarbeitern Schwierigkeiten bereiten kann. Dennoch enthebt die Schwierigkeit der Auslegung des Gesetzes die Mitarbeiter nicht von der Pflicht, dieses uneingeschränkt einzuhalten. Obwohl nicht von jedem Mitarbeiter erwartet wird, dass er die Einzelheiten sämtlicher Gesetze kennt, muss er über genügend Kenntnisse verfügen, um ggf. zu erkennen, dass er Rat bei seinem Vorgesetzten oder dem Corporate Compliance Officer einholen muss, um die uneingeschränkte Compliance zu gewährleisten.

B. INTERESSENSKONFLIKTE UND CHANCEN FÜR DAS UNTERNEHMEN

Alle Mitarbeiter müssen Situationen erkennen und meiden, die einen tatsächlichen oder scheinbaren Interessenskonflikt zwischen persönlichen und beruflichen Beziehungen mit sich bringen. Ein Interessenskonflikt ist dann gegeben, wenn eine Person ein direktes oder indirektes persönliches Interesse an einem Geschäft oder einer Situation hat, das Auswirkungen auf ihr Urteilsvermögen hat oder zu haben scheint, und ihre Loyalität auf mehrere konkurrierende Interessen verteilt. Derartige Situationen sind nicht immer einfach zu umgehen. Beim Aufkommen eines Interessenskonflikts ist es wichtig, mit größter Sorgfalt vorzugehen, um auch nur den Eindruck zu vermeiden, dass Handlungen nicht im besten Interesse des Unternehmens sind.

Mitarbeiter, die sich in der Lage befinden, dass ihre Objektivität aufgrund individueller Interessen oder familiärer oder persönlicher Beziehungen in Frage gestellt werden muss, müssen umgehend ihren Vorgesetzten und bei Bedarf den Corporate Compliance Officer in Kenntnis setzen.

Es ist den Mitarbeitern untersagt, ohne Zustimmung des Chief Executive Officers – oder im Falle von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder leitenden Angestellten des Board of Directors – Chancen für sich zu nutzen, die sie durch die Verwendung von Eigentum, Informationen des Unternehmens oder ihrer Position im Unternehmen erkennen. Die Mitarbeiter dürfen Eigentum, Informationen des Unternehmens oder ihre Position im Unternehmen nicht dazu einsetzen, sich unzulässig persönlich zu bereichern oder direkt oder indirekt mit dem Unternehmen zu konkurrieren. Darüber hinaus muss jeder Mitarbeiter eine Vereinbarung unterzeichnen, in der er sich verpflichtet, dem Unternehmen alle Erfindungen oder Entdeckungen mitzuteilen, der er während seines Arbeitsverhältnisses gemacht hat, und bestätigt, dass alle Erfindungen und Entdeckungen das unbedingte Eigentum des Unternehmens sind.

C. BEWIRTUNG UND UNTERHALTUNG SOWIE POLITISCHE SPENDEN

Die Mitarbeiter dürfen aktuellen oder potenziellen Kunden, Lieferanten oder Beamten oder Vertretern der US-amerikanischen oder ausländischer Regierungen im Namen des Unternehmens keine Geschenke machen, Darlehen gewähren oder finanzielle Zuwendungen oder unangemessenen Aufmerksamkeiten zuteil werden lassen. Dies gilt vor allem dann, wenn geschäftliches Urteilsvermögen beeinflusst oder eine Person zur Vernachlässigung ihrer Pflichten bewegt werden soll. Auch den Mitarbeitern ist es untersagt, von natürlichen oder juristischen Personen Geschenke, Darlehen, finanzielle Zuwendungen oder Aufmerksamkeiten anzunehmen. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf Aufmerksamkeiten oder Geschenke, die unter dem anzuwendenden Recht als geringwertige Sachzuwendungen betrachtet werden und sich im Rahmen der üblichen Standards ethischen Geschäftsgebarens bewegen. Auch angemessene Unterhaltung zu geschäftlichen Zwecken, die mit den Geschäftsgepflogenheiten unter dem anzuwendenden Recht im Einklang steht, ist nicht von dem Verbot betroffen. Sollten Sie Fragen dazu haben, ob es angemessen ist, ein Geschenk zu machen oder anzunehmen oder eine Einladung auszusprechen oder anzunehmen, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder an den Corporate Compliance Officer.

Das Unternehmen unterstützt die Einbindung der Mitarbeiter in den politischen Prozess, einschl. individuelle Aktivitäten zur Unterstützung einer Partei, eines Kandidaten oder eine politischen Frage (in der Freizeit des Mitarbeiters und ohne Verwendung von Unternehmensressourcen, sofern diese nicht vom Chief Executive Officer genehmigt wurde). Darüber hinaus unterstützt das Unternehmen die Einbindung geeigneter Mitarbeiter in das politische Aktionskomitee des Unternehmens, das Albemarle Corporation Political Action Committee. Das Albemarle Corporation Political Action Committee ist die einzige zulässige Quelle für die Finanzierung von politischen Spenden in den USA, die im Namen der Firma gemacht werden. Es ist den Mitarbeitern untersagt, im Namen des Unternehmens gegenüber politischen Parteien, Kandidaten oder politischen Fragen direkte oder indirekt Versprechen abzugeben oder Spenden zu machen.

D. VERBOT DER VERWENDUNG VERTRAULICHER „INSIDER“-INFORMATIONEN

Die Mitarbeiter dürfen keine vertraulichen Informationen über das Unternehmen (z. B. Informationen über Übernahmen, Veräußerungen, Geschäftspläne, Einnahmen, Finanz- oder Geschäftsprognosen oder Wettbewerbsinformationen) an Personen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens weitergeben, die keinen direkten unternehmensbezogenen Bedarf an diesen Informationen haben. Darüber hinaus ist es den Mitarbeitern untersagt, vertrauliche Informationen von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern mit rechtwidrigen oder unethischen Mitteln einzuholen. Diese Anforderung betrifft nicht nur Aktien- oder andere Wertpapiergeschäfte, sondern alle Situationen, in denen geheime Informationen als Grundlage für unbillige Verhandlungen mit einem Außenstehenden verwendet werden können. Die Verpflichtung, vertrauliche Informationen zu bewahren, gilt auch noch nach Beendung des Arbeitsverhältnisses.

Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder dürfen nicht auf der Grundlage wesentlicher, nicht öffentlicher Informationen Unternehmensaktien oder andere Wertpapiere oder Wertpapiere anderer börsennotierter Unternehmen kaufen oder verkaufen oder ihren Kauf oder Verkauf Dritten empfehlen. Informationen sind wesentlich, wenn sie wichtig genug sind, um die Entscheidung einer Person, Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten, beeinflussen können. Informationen sind nicht öffentlich, wenn sie nicht Gegenstand einer Unternehmensmeldung waren oder nicht auf der Website des Unternehmens zugänglich gemacht wurden.

E. SCHUTZ UND SACHGEMÄSSE VERWENDUNG DER ÜBRIGEN VERMÖGENSWERTE DES UNTERNEHMENS

Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens

Die Mitarbeiter sollen die Vermögenswerte des Unternehmens schützen und ihre effiziente Nutzung sicherstellen. Diebstahl, Fahrlässigkeit und Verschwendung haben direkte Auswirkungen auf die Rentabilität des Unternehmens und werden nicht geduldet. Alle Vermögenswerte des Unternehmens sind für rechtmäßige Geschäftszwecke einzusetzen. Die Verwendung des Internets, des Intranets, des E-Mail-Systems und der Computer- und Kommunikationssysteme unterstützt und fördert jederzeit und in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien den geschäftlichen Erfolg des Unternehmens.

Die Verpflichtung der Mitarbeiter zum Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens erstreckt sich auch auf firmeneigene Informationen. Zu den firmeneigenen Informationen gehören geistiges Eigentum wie Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte sowie Geschäfts-, Marketing- und Servicepläne, technisches und Herstellungskonzepte, Entwürfe, Datenbanken, Aufzeichnungen, Entgeltinformationen sowie alle nicht veröffentlichten Finanzdaten und -berichte. Die unerlaubte Verwendung oder Verteilung dieses Materials stellt einen Verstoß gegen die Unternehmensrichtlinien dar. Der Verstoß kann rechtswidrig sein und zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Schutz der Vermögenswerte, Informationen oder Technologie Dritter

Das Unternehmen und seine Mitarbeiter müssen außerdem die firmeneigenen und vertraulichen Informationen anderer Parteien respektieren. Das unerlaubte Kopieren urheberrechtlich geschützter Materialien, einschl. urheberechtlich geschützter Computer-Software, ist ein Verstoß gegen Urheberrechtgesetze und daher strengstens verboten.

Es ist ebenso eine Verstoß gegen den Kodex und in vielen Fällen ein Verstoß gegen örtliche oder Bundesgesetze, wenn ein Computer zum nicht autorisierten Zugriff auf Computer-Systeme in der Absicht verwendet wird, (1) sich Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen zu verschaffen, (2) das andere System zu vernichten, zu beschädigen oder einen „Virus“ in es einzuführen oder (3) eine andere Art von Computerkriminalität oder Diebstahl begehen. Die Mitarbeiter müssen das Internet und die Computer- und Kommunikationssysteme des Unternehmens in Übereinstimmung mit dem Kodex und allen anwendbaren Unternehmensrichtlinien nutzen.

F. FÜHRUNG GENAUER BÜCHER UND AKTEN

Akten sind in Übereinstimmung mit der Akten-Aufbewahrungsrichtlinie aufzubewahren oder zu vernichten.

Alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einnahmen und Auslagen des Unternehmens müssen ordnungsgemäß in entsprechenden Unternehmensbüchern und Akten erfasst werden. Falsche oder fingierte Einträge sind unzulässig. Informationen, die aufgezeichnet werden müssen, dürfen aus keinem Grund in den Büchern und Akten ausgelassen werden. Alle Einträge in die Bücher und Akten des Unternehmens müssen die Art der Geschäfte im Einklang mit den anzuwendenden Grundsätzen der Rechnungslegung und dem internen Kontrollsystem des Unternehmens ordnungsgemäß widerspiegeln. Alle der Securities and Exchange Commission vorgelegten oder bei ihr eingereichten Berichte und Dokumente und alle öffentlichen Verlautbarungen des Unternehmens müssen vollständige, ausreichende, genaue, zeitnahe und verständliche Informationen enthalten.

G. FAIRER WETTBEWERB

Das Unternehmen hat das Ziel, seine Mitbewerber fair und ehrlich zu übertreffen. Es möchte sich Wettbewerbsvorteile durch überlegene Leistungen, niemals aber durch unethische oder rechtswidrige Geschäftspraktiken verschaffen, und verpflichtet sich, mit Kunden, Lieferanten und Mitbewerbern fair umzugehen.

Das Unternehmen unterliegt nicht nur den US-amerikanischen Kartellgesetzen, sondern auch bestimmten internationalen Wettbewerbsgesetzen. Kartell- und Wettbewerbsgesetze haben das Ziel, unangemessene Handelsbeschränkungen, Monopolisierung, Preisdiskriminierung und unfaire Handelsbräuche zu beseitigen, und fördern somit einen Markt, in dem die Unternehmen fair und ausgeglichen konkurrieren können. Ein Verstoß gegen diese Gesetze liegt vor, wenn Mitarbeiter (1) sich mit Mitbewerbern über Preise, Bedingungen, Vertriebsrichtlinien oder Kundenauswahl oder -klassifizierung (abgesehen von den üblichen Kreditinformationen) unterhalten oder Absprachen treffen oder (2) versuchen, einem Mitbewerber, Lieferanten oder Kunden vorzuschlagen oder mit ihm abzusprechen, wie er mit anderen umgehen soll.

Ein Verstoß gegen Kartell- oder Wettbewerbsgesetze kann für die Mitarbeiter und das Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Es wird erwartet, dass sich die Mitarbeiter mit diesen Gesetzen und den dazugehörigen Unternehmensrichtlinien und Compliance-Programmen vertraut machen und diese genau einhalten. Sollte eine im Namen des Unternehmens vorgeschlagene Geschäftspraxis eine Frage im Zusammenhang mit den Kartell- oder Wettbewerbsgesetzen aufwerfen, haben sich die Mitarbeiter an den Corporate Compliance Officer zu wenden, damit die Einhaltung der Gesetze und der anzuwendenden Unternehmensrichtlinien und Compliance-Programme sichergestellt werden kann.

Informationen über Mitbewerber

Das Unternehmen versucht nicht, sich durch rechtswidrige oder missbräuchliche Handlungen Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, Finanzdaten, Informationen über Einrichtungen, technische Entwicklungen oder den Betrieb eines Mitbewerbers zu beschaffen. Darüber hinaus stellt das Unternehmen weder Mitarbeiter des Mitbewerbers ein, um in den Besitz vertraulicher Informationen zu kommen, noch drängt es Mitarbeiter oder Kunden des Mitbewerbers, vertrauliche Informationen preiszugeben.

H. WELTWEITES GESCHÄFT

Einige US-amerikanische Handelsgesetze und lokale Gesetze gelten auch für die internationale Tätigkeit des Unternehmens. In diesem Abschnitt werden drei dieser anzuwendenden Gesetze erörtert. Das Unternehmen hat den Grundsatz, dass alle internationalen Geschäfte im Einklang mit diesen und anderen anzuwendenden Gesetzen getätigt werden.

Anti-Boykott-Gesetze

Die Anti-Boykott-Gesetze der USA verbieten dem Unternehmen, den Boykott eines den Vereinigten Staaten „freundlich gesinnten“ Landes durch ein anderes Land zu unterstützen.

Eine rechtswidrige Boykottaufforderung kann in Dokumenten wie Aufforderungen zur Angebotsabgabe, Kaufverträgen, Akkreditiven oder mündlich im Zusammenhang mit einem Geschäft ausgesprochen werden. Eine solche Aufforderung kann sogar die Form einer Vertragsbestimmung annehmen, die einfach die Übereinstimmung mit einem Landesgesetz erfordert, das die Verpflichtung beihaltet, sich einem verbotenen Boykott anzuschließen. Auch wenn ein Unternehmen es ablehnt, einen verbotenen Boykott zu unterstützen, verlangt das US-amerikanische Recht, dass alle Aufrufe, die das Unternehmen erhält, unverzüglich der US-Regierung gemeldet und Informationen über einen Boykott bereitgestellt werden.

Exportkontrollgesetze

Das Unternehmen hat den Grundsatz, die Export- und Importbestimmungen, der Länder, in denen wir tätig sind, genau einzuhalten. Jedes Land, in dem wir präsent sind, verfügt über komplexe Vorschriften, die den Export von Waren und Technologien des Unternehmens, regeln und einschränken. Darüber hinaus veröffentlicht die US-Regierung Vorschriften, die die Ausfuhr von Gütern in bestimmte Länder kontrollieren und/oder die Ausfuhr bestimmter Waren oder Technologien einschränken. Die unterschiedlichen Ausfuhrbestimmungen sollen den Binnenmarkt schützen, Sicherheitsproblemen gerecht werden und/oder außenpolitische Ziele unterstützen.

Verstöße gegen diese Vorschriften sind häufig das Ergebnis von Flüchtigkeitsfehlern, die insbesondere im Zusammenhang mit Routinegeschäften, etwa mit verbundenen Unternehmen mit Sitz im Ausland, auftreten. Die Mitarbeiter müssen sich jedoch dessen bewusst sein, dass auch Geschäfte mit verbundenen Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen können.

Foreign Corrupt Practices Act

Der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) der Vereinigten Staaten verbietet, einem offiziellen Vertreter eines anderen Landes oder einer öffentlichen internationalen Organisation, einer ausländischen politischen Partei und einen ihrer offiziellen Vertreter oder einem Kandidaten für ein politisches Amt in einem anderen Land (zusammen „ausländische Offizielle“) Geld oder Wertgegenstände anzubieten oder zu zahlen, um den Offiziellen zu bewegen, seinen Einfluss geltend zu machen und eine Handlung oder Entscheidung einer Regierung mit dem Ziel beeinflussen, Geschäfte zu erschließen, fortzuführen oder zu lenken oder einen anderen unzulässigen Vorteil zu erlangen. Dieses Verbot erstreckt sich auf direkte Angebote und finanzielle Zuwendungen des Unternehmens und Angebote und finanzielle Zuwendungen über Zwischenhändler wie Partner, Vertreter, Berater und Familienmitglieder. Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Angestellte und Mitarbeiter von Staatsbetrieben und Mitglieder von Königshäusern können als ausländische Offizielle angesehen werden, für die diese Einschränkungen gelten. Verbotene Angebote oder finanzielle Zuwendungen sind beispielsweise Einladungen und Geschenke sowie Geld.

Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen für das Unternehmen und den Einzelnen haben, etwa Haftstrafen sowie disziplinarische Maßnahmen seitens des Unternehmens. Die Regeln, die die Verpflichtungen des Unternehmens unter diesen Gesetzen bestimmen, sind vielschichtig, und die Bestrafung bei Verstößen gegen die Gesetze ist hart. Wenden Sie sich daher an den Corporate Compliance Officer, sobald Fragen im Zusammenhang mit dem internationalen Geschäft auftauchen.

I. UMWELT, GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Das Unternehmen misst der Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter, Nachbarn, Kunden und Lieferanten sowie den Umweltbedingungen an ihren Wohn- und Arbeitsorten hohen Wert bei. Die wichtigste Verpflichtung des Unternehmens ist, seine Geschäfte so zu führen, dass Verletzungen und umweltschädigende Vorfälle ausgeschlossen sind.

Es obliegt allen Mitarbeitern, etablierten Vorgehensweisen und Richtlinien zu folgen, den Buchstaben und Geist aller Gesetze und Vorschriften zu beachten und unsichere Handlungen zu vermeiden, die sie selbst oder ihre Kollegen Gefahren aussetzen. Die Verantwortlichkeiten beinhalten die genaue und sachgemäße Ausführung aller Schreibarbeiten (d.h. Genehmigungen, Protokolle, Messwerte usw.) für alle Aufgaben. Die Mitarbeiter müssen ihre Vorgesetzen oder ggf. den Vice President, Health, Safety and Environment und den Corporate Compliance Officer über potenzielle Gefahren für die Umwelt oder Sicherheitsrisiken informieren, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann.

J. BESCHÄFTIGUNGS- UND ARBEITSBEZOGENE VERFAHREN

Das Unternehmen ist überzeugt davon, dass die Förderung gut ausgebildeter und effektiver Mitarbeiter der einzige bestimmende Faktor für nachhaltigen geschäftlichen Erfolg ist. Aus diesem Grund werden alle Manager für die Sicherstellung der fairen Anwendung der Mitarbeiterrichtlinien und Einstellungsverfahren zur Verantwortung gezogen. Außerdem sind alle Mitarbeiter aufgefordert, persönliche Verantwortung zu übernehmen, um ihre Produktivität, ihre persönliche Entwicklung und ihre Beiträge zum Unternehmenserfolg zu maximieren. Das Unternehmen möchte ein Umfeld schaffen, in dem die Ergebnisse einzelner Mitarbeiter und Teams geschätzt werden und der Respekt für den Anderen und eine effektive Kommunikation einen hohen Stellenwert genießen. Die Mitarbeiter sollen Arbeitsplatzprobleme, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen, gegen seine Richtlinien verstoßen oder das erfolgreiche Arbeitsumfeld gefährden, sofort ansprechen.

Das Unternehmen beachtet alle anwendbaren Beschäftigungsregeln im Hinblick auf Beschäftigungsentscheidungen wie Personalbeschaffung, Einstellung, Einstufung, Beförderung, Neubeauftragung, Vergütung, Schulung, Disziplin und Auslösung des Arbeitsverhältnisses. Für Mitarbeiter mit Behinderungen werden im Einklang mit dem anzuwendenden Recht angemessene Räumlichkeiten bereitgestellt. Belästigung in jeglicher Form ist strengstens untersagt. Das Unternehmen verpflichtet sich zur genauen Einhaltung der anzuwendenden Einwanderungsgesetze und -vorschriften. Das Unternehmen beachtet außerdem die anzuwendenden Arbeitsgesetze an den Orten, an denen es tätig wird.

III. UMSETZUNG

Melden rechtswidrigen oder unethischen Verhaltens

Das Unternehmen ist sich der Schwierigkeiten bewusst, die das Skizzieren von Standards für ethisches Verhalten aufwerfen kann. In solchen Fällen darf sich ein Mitarbeiter nicht nur auf sein persönliches Urteil verlassen, sondern muss die Angelegenheit vollständig und in aller Offenheit mit seinem Vorgesetzten besprechen. Das Management des Unternehmens kann alle weitere Fragen über die Ethik oder Rechtmäßigkeit einer bestimmten Situation dem Chief Executive Officer oder dem Corporate Compliance Officer vorlegen, der sich ggf. mit einem externen Rechtsberater zur endgültigen Festlegung berät. Vor diesem Hintergrund haben alle Mitarbeiter unverzüglich über die gewohnten Berichtskanäle alle Verstöße gegen den Kodex oder unethisches, unehrliches oder rechtswidriges Verhalten von sich selbst oder anderen Mitarbeitern zu melden. Über die Identität aller Personen, die Meldung erstatten, wird strengstes Stillschweigen bewahrt. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.

Sollte nach (1) dem normalen Berichtsweg die meldende Person der Auffassung sein, dass die Angelegenheit nicht sachgemäß behandelt wurde, oder ist (2) die meldende Person der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht durchführbar seien, muss sie dies telefonisch bei der gebührenfreien Hotline unter 1-866-520-7789, per E-Mail an corporate_compliance@albemarle.com oder in einem Schreiben dem Corporate Compliance Officer, Albemarle Corporation, 330 South Fourth Street, Richmond, VA 23219 USA melden.

Alle Meldungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung, der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung oder Rechnungsprüfungsfragen oder potenzielle Verstöße durch Mitglieder des Board of Officers werden dem Audit Committee vorgelegt. Alle anderen Meldungen von potenziellen Verstößen werden vom Corporate Compliance Officer bearbeitet.

Wenn ein Manager oder eine Aufsichtsperson Repressalien gegen einen Mitarbeiter oder eine andere Person einleitet oder fördert, die in gutem Glauben einen bekannten oder vermuteten Verstoß gegen den Kodex oder das Recht gemeldet hat, so ist dies ein schwerwiegender Verstoß gegen den Kodex und unter bestimmten Umständen ein Rechtsverstoß.

Sollte der höchst unwahrscheinliche Fall eintreten, dass eine Befreiung von einer Bestimmung des Kodex im besten Interesse des Unternehmens wäre, können Änderungen, Ergänzungen oder die Befreiung vom Kodex eines Mitglieds der Geschäftsleitung oder eines leitenden Angestellten (u.a. Principal Executive Officer, Principal Financial Officer, Principal Accounting Officer oder Controller oder Personen, die ähnliche Funktionen ausüben) nur vom Corporate Governance and Social Responsibility Committee des Board of Directors vorgenommen werden. Änderungen, Ergänzungen oder Befreiung werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich bekannt gegeben. Alle Fragen zur Befreiung oben nicht aufgeführter Mitarbeiter müssen dem Corporate Compliance Officer vorgelegt werden.

Strafen

Alle Verstöße gegen den Kodex ziehen eine entsprechende disziplinarische Maßnahme bis hin zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach sich. Der Täter kann zivilrechtlich haftbar sein oder strafrechtlich verfolgt werden. Unzulässiges oder rechtswidriges Verhalten kann nicht durch die Behauptung rechtfertigt werden, es sei von einem Höherrangigen angeordnet worden. Niemand – unabhängig von der Position – ist befugt, einen Mitarbeiter zu einer unrechtmäßigen Handlung aufzufordern.

Prüfer

Die internen und externen Prüfer des Unternehmens sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass potenziell signifikanter Verstöße gegen Gesetze oder den Kodex unverzüglich dem Audit Committee oder den entsprechenden Führungskräften des Unternehmens gemeldet werden. Des weiteren sind unter Umständen auch die Vollstreckungsbehörden (zivil- oder strafrechtlich) bei Rechtsverstößen zu benachrichtigen. Vor einer solchen Anzeige sollte jedoch Rechtsrat eingeholt werden.

Übersetzung

Der Kodex wird ggf. übersetzt, damit alle Mitarbeiter alle Einzelheiten vollständig verstehen.

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Jul 25 2008 12:07PM (ET) $36.37     0.32
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